Wann greift eine Reiserücktrittversicherung? Bis wann kann man von einer Reisebuchung kostenlos zurücktreten? Diese Fragen nach der Möglichkeit zum kostenlosen Rücktritt stellt sich angesichts auftretender Naturkatastrophen oder terroristischer Anschläge.
Muss man in diesen Fällen die Reise wirklich antreten oder rechtfertigt sich dadurch ein kostenloser Rücktritt? Im Reiserecht definiert man folgende Rechtslagen.
Anwalt für Reiserecht: Anwaltssuchdienst
| vor Reisebeginn | Stornosatz |
|---|---|
| Bis 30 Tage | 15% |
| Ab 29. - 22. Tag | 20% |
| Ab 21. - 15. | 30% |
| Ab 14. - 7. | 45% |
| Ab dem 6. Tag | 55% |
Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt Storno- und gegebenenfalls Rückreisekosten sofern die Gründe zum Rücktritt sofort dem Veranstalter (Versicherer) mitgeteilt und belegt werden. Dies betrifft aber nur Gründe, die im unmittelbaren Bereich des Versicherten liegen, wie z.B. Krankheit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen oder Unfall. Terrorgefahr ist nicht automatisch abgedeckt, jedoch haben sich in letzter Zeit verschiedene Reiseveranstalter entgegenkommend gezeigt und die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung bzw. Stornierung angeboten.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Reiserücktritts. Vor Antritt der Reise erhält man bei stichhaltiger Begründung und mit der richtigen Reiseversicherung die Reiseksoten und die Stornogebühr ersetzt. Nach Reiseantritt handelt es sich um einen Reiseabbruch und es besteht allenfalls Anspruch auf Erstattung etwaiger Mehrkosten. Eine Reise gilt dann als angetreten, wenn ein eine der gebuchten Reiseleistungen bereits in Anspruch genommen wurde (z.B. Zug zum Flughafen). Wichtig ist auch die Unvorhersehbarkeit der Gründe für einen Reiserücktritt: eine bekannte Allergie oder Schwangerschaft sind keine Gründe, um eine Reise "plötzlich" nicht antreten zu können.
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