Die Einfuhr und Ausfuhr von bestimmten Artikeln ist durch die Zollvorschriften beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich. Im Rahmen des Schengen-Abkommens ist der Zollverwaltung die Überwachung der Ein- und Ausfuhrbeschränkungen übertragen. Diese Zollvorschriften dienen vor allem dem Schutz der Bevölkerung, der Umwelt, der Tier- und Pflanzenwelt und der internationalen Sicherheit.
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen/Zoll)
Die Missachtung der Zoll- und Ausfuhrbestimmungen kann in manchen Ländern drastische Konsequenzen haben. Bekannt ist auch der Fall, wo ein deutscher Urlauber in der Türkei einen Stein vom Straßenrand mitgenommen haben soll und bei der Ausreise wegen der verbotenen Mitnahme von antiken Kulturgütern verhaftet wurde.
Jedes Land hat eigene Auflagen bei der Ein- und Ausfuhr von Gütern. Selbst eine harmlose Muschel kann beim Zoll für Ärger sorgen. Daher ist es dringend notwendig, sich vorab über die Zollvorschriften zu informieren. Neben den Reisehinweisen zu den wichtigsten Reiseländern stellt das Auswärtige Amt auch aktuelle Informationen zu den jeweiligen Zollbestimmungen zur Verfügung
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