Reiserecht: Die Frankfurter Tabelle

Frankfurter Tabelle: prozentuale Reisepreisminderung

Die Frankfurter Tabelle beinhaltet typische Reisemängel und Ansätze zur prozentualen Reisepreisminderung. Sie wurde von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt zur Berechnung von Reisepreisminderungen erstellt.

Da die Tabelle nicht für alle Gerichte verbindlich ist, wird sie auch nicht durch alle Gerichte verwendet bzw. anerkannt. Trotzdem kann die Tabelle als Richtschnur angesehen werden. (Quelle: NJW 1985, 113 ff. und NJW 1994, 1639 f. )

Gruppe I: Unterkunft

Reisemängel Reisepreisminderung in % Anmerkung
1. Abweichung vom gebuchten Objekt 0-25 abhängig von der Entfernung
2. Abweichende örtliche Lage 5-15 z.B. Entfernung zum Strand
3. Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel 5-10 z.B. einfaches Doppelzimmer statt Suite
4. Abweichende Art der Zimmer    
a) DZ statt EZ 20  
b) Dreibettzimmer statt EZ 25  
c) Dreibettzimmer statt DZ 20-25 Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekanntes Reisende
d) Vierbettzimmer statt DZ 20-30 Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekanntes Reisende
5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers    
a) zu kleine Fläche 5-10  
b) fehlender Balkon 5-10 wenn verbindlich zugesagt / je nach Jahreszeit
c) fehlender Meerblick 5-10 wenn zugesagt
d) fehlendes (eigenes) Bad/WC 15-25 wenn so auch gebucht
e) fehlendes (eigenes) WC 15  
f) fehlende (eigene) Dusche 10 wenn so auch gebucht
g) fehlende Klimaanlage 10-20 wenn zugesagt / je nach Jahreszeit
h) fehlendes Radio/ TV 5 wenn zugesagt
i) zu geringes Mobiliar 5-15  
k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit, Schimmel, etc.) 10-50  
l) Ungeziefer 10-50  
6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen    
a) Toilette 15  
b) Bad/Warmwasserboiler 15  
c) Stromausfall/Gasausfall 10-20  
d) Wasser 10  
e) Klimaanlage 10-20 je nach Jahreszeit
f) Fahrstuhl 5-10 je nach Stockwerk
7. Service    
a) vollkommener Ausfall 25  
b) schlechte Reinigung 10-20  
c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5-10  
8. Beeinträchtigungen    
a) Lärm am Tage 5-25  
b) Lärm in der Nacht 10-40  
c) Gerüche 5-15  
9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) 20-40 je nach Art der Projektzusage (z.B. "Kururlaub")

Gruppe II: Verpflegung

Reisemängel Reisepreisminderung in % Anmerkung
1. Vollkommener Ausfall 50  
2. Inhaltliche Mängel    
a) eintöniger Speisenzettel 5  
b) nicht genügend warme Speisen 10  
c) verdorbene (ungenießbare) Speisen 20-30  
3. Service    
a) Selbstbedien. (statt Kellner) 10-15  
b) lange Wartezeiten 5-10  
c) Essen in Schichten 10  
d) verschmutzte Tische 5-10  
e) verschmutztes Geschirr, Besteck 10-15  
4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5-10 wenn zugesagt

Gruppe III: Transport

Reisemängel Reisepreisminderung in % Anmerkung
1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
2. Ausstattungsmängel    
a) niedrigere Klasse 10-15  
b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5-10  
3. Service    
a) Verpflegung 5  
b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) 5  
4. Auswechslung des Transportmittels   der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
5. Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel   Kosten des Ersatztransportmittels

Gruppe IV: Sonstiges

Reisemängel Reisepreisminderung in % Anmerkung
1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool 10-20 wenn zugesagt
2. Fehlendes Hallenbad   wenn zugesagt
a) bei vorhandenem Swimmingpool 10  
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20  
3. Fehlende Sauna 5 wenn zugesagt
4. Fehlender Tennisplatz 5-10 wenn zugesagt
5. Fehlendes Mini-Golf 3-5 wenn zugesagt
6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule 5-10 wenn zugesagt
7. Fehlende Möglichk. zum Reiten 5-10 wenn zugesagt
8. Fehlende Kinderbetreuung 5-10 wenn zugesagt
9. Unmöglichkeit des Badens im Meer 10-20 je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
10. Verschmutzter Strand 10-20  
11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5-10 wenn zugesagt
12. Fehlende Snack- oder Strandbar 0-5 je nach Ersatzmöglichkeit
13. Fehlender FKK-Strand 10-20 wenn zugesagt
14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt   wenn zugesagt / je nach Ausweichmöglichkeit
a) bei Hotelverpflegung 0-5  
b) bei Selbstverpflegung 10-20  
15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) 5-15 wenn zugesagt
16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße 0-5 je nach Ausweichmöglichkeit
17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20-30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
18. Fehlende Reiseleistung    
a) bloße Organisation 0-5  
b) bei Besichtigungsreisen 10-20    
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20-30 wenn zugesagt
19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug    
a) im gleichen Hotel    
b) in anderes Hotel    

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