Zollvorschriften und Zollbestimmungen

Zollvorschriften Deutschland

Was darf aus dem jeweilgen Urlaubsland mitgenommen werden? Welche Waren werden beim Deutschen Zoll beschlagnahmt? Aufgrund der Zollvorschriften und Zollbestimmungen können bei der Einreise und Ausreise nicht alle Waren und Produkte im persönlichen Gepäck von Reisenden uneingeschränkt mitgeführt werden.

Die Einfuhr und Ausfuhr von bestimmten Artikeln ist durch die Zollvorschriften beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich. Im Rahmen des Schengen-Abkommens ist der Zollverwaltung die überwachung der Ein- und Ausfuhrbeschränkungen übertragen. Diese Zollvorschriften dienen vor allem dem Schutz der Bevölkerung, der Umwelt, der Tier- und Pflanzenwelt und der internationalen Sicherheit.

Zollvorschriften für private Einfuhr:

  • Artenschutz
  • Arzneimittel
  • Betäubungsmittel
  • Feuerwerkskörper
  • gefährliche Hunde
  • Lebensmittel
  • Nachgeahmte Waren
  • Pflanzenschutz
  • verfassungswidrige Schriften
  • Schutz der öffentl. Ordnung (z.B. Pornografie)
  • Tierseuchenrecht
  • Waffen und Munition
(weitere Details zu den Zollbestimmungen)

Zollvorschriften bei der privaten Ausfuhr aus Deutschland heraus gelten vor allem hinsichtlich Kulturgüter, wenn sie in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft gebracht werden.

Hinweis: Auch bei der Mitnahme von Waren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind Verbote und Beschränkungen zu beachten.

(Quelle: Bundesministerium der Finanzen/Zoll)

Zollbestimmungen im Ausland

Bei der Urlaubsrückreise sollten die ausländischen Zollvorschriften genauestens beachtet werden. Die Mitnahme von z.B. Korallen, antiken Kulturgütern oder von bestimmten ausländischen Währungen ist oftmals streng reglementiert. Das Auswärtige Amt empfiehlt Urlaubern sich rechtzeitig zu informieren, bevor bestimmte Waren gekauft werden und dann bei der Ausreise eine Beschlagnahmung oder Strafe erfolgt.

Die Missachtung der Zoll- und Ausfuhrbestimmungen kann in manchen Ländern drastische Konsequenzen haben. Bekannt ist auch der Fall, wo ein deutscher Urlauber in der Türkei einen Stein vom Straßenrand mitgenommen haben soll und bei der Ausreise wegen der verbotenen Mitnahme von antiken Kulturgütern verhaftet wurde.

Jedes Land hat eigene Auflagen bei der Ein- und Ausfuhr von Gütern. Selbst eine harmlose Muschel kann beim Zoll für ärger sorgen. Daher ist es dringend notwendig, sich vorab über die Zollvorschriften zu informieren. Neben den Reisehinweisen zu den wichtigsten Reiseländern stellt das Auswärtige Amt auch aktuelle Informationen zu den jeweiligen Zollbestimmungen zur Verfügung

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