Reiserecht: Reisemängel und Reiserücktritt

Wann ist ein Reiserücktritt kostenlos möglich?

Wann greift eine Reiserücktrittversicherung? Bis wann kann man von einer Reisebuchung kostenlos zurücktreten? Diese Fragen nach der Möglichkeit zum kostenlosen Rücktritt stellt sich angesichts auftretender Naturkatastrophen oder terroristischer Anschläge.

Muss man in diesen Fällen die Reise wirklich antreten oder rechtfertigt sich dadurch ein kostenloser Rücktritt? Im Reiserecht definiert man die nachfolgenden Fälle.

Reiserücktritt mit Stornogebühr

Jeder Urlauber kann von einer gebuchten Reise zurückzutreten. Je nach zeitlichem Vorlauf kann der Reiseveranstalter jedoch eine gewisse Entschädigung verlangen, die in den jeweiligen AGB's festgehalten sind. üblicherweise gelten folgende Stornosätze:

vor Reisebeginn Stornosatz
Bis 30 Tage 15%
Ab 29. - 22. Tag 20%
Ab 21. - 15. 30%
Ab 14. - 7. 45%
Ab dem 6. Tag 55%

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Kostenfreier Reiserücktritt

Ein kostenloser Reiserücktritt (ohne Stornoentschädigung) ist möglich, wenn Unter höherer Gewalt verteht man Naturkatastrophen (Hurrikan, Erdbeben, überschwemmungen, etc.), Kriegsgefahr und konkrete Terrorgefahr. Ereignisse also, auf die man (leider) keinen Einfluss hat und die die Reise erheblich beeinträchtigen, wesentlich erschweren oder zu einem unzumutbaren Sicherheitsrisiko werden lassen. Einzelne Terroranschläge sind nicht unbedingt ein Grund - erst wenn weitere Anschläge zu vermuten sind und dies offiziell geäußert wird (Reisewarnungen Auswärtiges Amt).

Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt Storno- und gegebenenfalls Rückreisekosten sofern die Gründe zum Rücktritt sofort dem Veranstalter (Versicherer) mitgeteilt und belegt werden. Dies betrifft aber nur Gründe, die im unmittelbaren Bereich des Versicherten liegen, wie z.B. Krankheit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen oder Unfall. Terrorgefahr ist nicht automatisch abgedeckt, jedoch haben sich in letzter Zeit verschiedene Reiseveranstalter entgegenkommend gezeigt und die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung bzw. Stornierung angeboten.

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Reiserücktritts. Vor Antritt der Reise erhält man bei stichhaltiger Begründung und mit der richtigen Reiseversicherung die Reiseksoten und die Stornogebühr ersetzt. Nach Reiseantritt handelt es sich um einen Reiseabbruch und es besteht allenfalls Anspruch auf Erstattung etwaiger Mehrkosten. Eine Reise gilt dann als angetreten, wenn ein eine der gebuchten Reiseleistungen bereits in Anspruch genommen wurde (z.B. Zug zum Flughafen). Wichtig ist auch die Unvorhersehbarkeit der Gründe für einen Reiserücktritt: eine bekannte Allergie oder Schwangerschaft sind keine Gründe, um eine Reise "plötzlich" nicht antreten zu können.

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.